Negative Entscheidung zum Eilantrag auf Öffnung der Tennishallen wird erwartet (Stand 30.11.2020).
Am 30. November wurde die neue NRW-Coronaschutzverordnung, gültig bis einschließlich 20.Dezember, veröffentlicht. Diese sieht keine Lockerungen für den Sport im Allgemeinen und den Tennissport im Speziellen vor. Auch ein Antrag im Eilverfahren auf eine Öffnung der Tennishallen eines Tennishallenbetreibers aus Köln wurde vom OVG Münster abgelehnt.
Für den vom WTV unterstützten Antrag ist ein ähnliches Urteil zu erwarten. Alles in allem eine unbefriedigende Situation für die gesamte Tennisszene in unserem Bundesland. Weiteres unter WTV