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Verschärfung der Corona-Schutzverordnung

Sollte ein PCR-Test vorliegen, so darf dieser auch 48-Stunden alt sein. Diese Regelung gilt in NRW auch für schon geboosterte Personen. Für die Einhaltung der Regeln ist die jeweils buchende Person verantwortlich. Zur Info des WTV geht es hier. Zur Corona-Schutzverordnung geht es hier.

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