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Neue Corona-Regeln ab dem 13. Januar

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) oder der Nachweis einer Infektion (trotz vollständiger Impfung) innerhalb der letzten drei Monate ersetzt den zusätzlichen Test.

Als immunisiert (2G) gelten:

  • vollständig geimpfte Personen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (gelten als immunisiert und getestet. Ein Altersnachweis ist erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).)

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport, die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.

Alle Schülerinnen und Schüler gelten als getestet. 

Für Zuschauer und begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G.

Hier geht es zur Corona-Schutz-Verordnung.

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