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Ab sofort gilt 2G auch beim TCGW

Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt in NRW einen neue Coronaschutzverordnung.
Dadurch ergibt sich für den TC GW Paderborn, dass die Nutzung der Tennishalle (für Wettkampf und Training) nur noch immunisierten Personen (2G) gestattet ist.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Regel erfolgt durch den Vorstand, den Coronabeauftragten Benjamin Plöger, die Trainer oder den Ansprechpartner für die Hallenbuchung Uwe Groening.

Eine Nutzung der Tennishalle ohne entsprechenden Nachweis ist nicht gestattet.
Bitte achtet beim Betreten der Tennishalle auf die geltende Maskenpflicht im Flur- und Umkleidebereich.

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